Samstag, 28. März 2015

SEX-MIETVERTRÄGE, Glosse



SEX-MIETVERTRÄGE

von Joana Angelides

 

Bisher galt ja der Trauschein als Bestätigung dafür, dass man Sex hat, oder haben sollte. Es hat bisher niemand nachgefragt, ob und wann, wie und wie oft.

Seit es nun aber offiziell „gleichgeschlechtliche“ Beziehungen  gibt, wird die Sache schon komplizierter!

Wenn nun eine Frau-Frau-, oder Mann-Mann-Beziehung sich eine Mietwohnung nimmt; fängt das Schlamassel schon an.

Dass sich die Nachbarn diese Tatsache hinter vorgehaltener Hand  weiter erzählen, nehmen die neuen Mitbewohner ja als gegeben hin und es tangiert Sie in keiner Weise. Sie sind es gewöhnt!

Doch der Mietvertrag! Ja dieser ist ein neues juristisches Meisterwerk der Sonderklasse.

Der Oberste Gerichtshof will beim Eintrittsrecht in das Mietverhältnis eines homosexuellen Lebenspartners folgende Voraussetzungen erwiesen haben:
„Erforderlich ist zwar nicht unbedingt eine Geschlechtsbeziehung, aber doch zumindest eine gewisse körperlich-erotische  Anziehung, auch wenn es zu keinen Sexualkontakten zwischen den Lebenspartner gekommen ist.........“

Na Bumm!!!
Wie beweist man  „eine gewisse körperlich-erotische Anziehung, mit oder ohne Sexualkontakten“? 
Wie beweist man überhaupt Sexualkontakte, wenn man es vorzieht diese im stillen Kämmerlein, ohne Zeugen oder Zuseher zu praktizieren.

Wer zählt die heterosexuellen Ehen, nennt die Namen, bei denen es seit Jahren zu keinerlei Sexkontakte  mehr kommt? Was ist mit diesen Mietverträgen? Muss der Hinterbliebene dann die Wohnung verlassen, weil er nicht............. oder zuletzt vor 20 Jahren...........

Was ist aber, wenn er oder sie, „gewisse körperlich-erotische Anziehung“ angibt, quod erat demonstrandum, was  noch zu beweisen wäre, ob Sie nun zu Sexkontakten geführt haben oder auch nicht?

Genügen da ein Doppelbett, oder zwei Zahnbürsten im Badezimmer? Wer kontrolliert das?

Sind getrennte Schlafzimmer, weil einer der Beiden schnarcht, oder die ganze Nacht liest, da ein „corpus delicti“ für nicht stattgefundene...............

Alles sehr dubios und schwer nachzuweisen. Fehlt nur mehr die Einführung einer Sexpolizei die durch Fenster und Ritzen spioniert, oder ein schwarzes Brett im Hausflur mit Stricherl-Liste. Aber bitte nicht schummeln!

Neider sind da vorprogrammiert,  aber auch anerkennendes Schulterklopfen für Eifrige kann an der Tagesordnung sein.

Was geschieht mit jenen Menschen, die „körperlich-erotische Anziehung“ zur Kollegin im Büro verspüren, diese aber nicht erwidert wird? Kann er dann, im Falle ihres Todes, ein Mietrecht für die frei gewordene Wohnung reklamieren, auch wenn er nicht mit ihr verheiratet war, was die gleichgeschlechtlichen Paare ja wiederum auch nicht sind?


Also, solche Menschen schweben manchmal nicht nur im siebenten Himmel, sondern auch in einem rechtlich nicht abgesicherten Raum!

Schmunzeln erlaubt!

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