SEX-MIETVERTRÄGE
von Joana Angelides
Bisher galt ja der
Trauschein als Bestätigung dafür, dass man Sex hat, oder haben sollte. Es hat
bisher niemand nachgefragt, ob und wann, wie und wie oft.
Seit es nun aber
offiziell „gleichgeschlechtliche“ Beziehungen
gibt, wird die Sache schon komplizierter!
Wenn nun eine
Frau-Frau-, oder Mann-Mann-Beziehung sich eine Mietwohnung nimmt; fängt das
Schlamassel schon an.
Dass sich die
Nachbarn diese Tatsache hinter vorgehaltener Hand weiter erzählen, nehmen die neuen Mitbewohner
ja als gegeben hin und es tangiert Sie in keiner Weise. Sie sind es gewöhnt!
Doch der Mietvertrag!
Ja dieser ist ein neues juristisches Meisterwerk der Sonderklasse.
Der Oberste
Gerichtshof will beim Eintrittsrecht in das Mietverhältnis eines homosexuellen
Lebenspartners folgende Voraussetzungen erwiesen haben:
„Erforderlich ist
zwar nicht unbedingt eine Geschlechtsbeziehung, aber doch zumindest eine
gewisse körperlich-erotische Anziehung,
auch wenn es zu keinen Sexualkontakten zwischen den Lebenspartner gekommen
ist.........“
Na Bumm!!!
Wie beweist man „eine gewisse körperlich-erotische Anziehung,
mit oder ohne Sexualkontakten“?
Wie beweist man
überhaupt Sexualkontakte, wenn man es vorzieht diese im stillen Kämmerlein,
ohne Zeugen oder Zuseher zu praktizieren.
Wer zählt die
heterosexuellen Ehen, nennt die Namen, bei denen es seit Jahren zu keinerlei
Sexkontakte mehr kommt? Was ist mit
diesen Mietverträgen? Muss der Hinterbliebene dann die Wohnung verlassen, weil
er nicht............. oder zuletzt vor 20 Jahren...........
Was ist aber, wenn er
oder sie, „gewisse körperlich-erotische Anziehung“ angibt, quod erat demonstrandum, was
noch zu beweisen wäre, ob Sie nun zu Sexkontakten geführt haben oder
auch nicht?
Genügen da ein
Doppelbett, oder zwei Zahnbürsten im Badezimmer? Wer kontrolliert das?
Sind getrennte
Schlafzimmer, weil einer der Beiden schnarcht, oder die ganze Nacht liest, da
ein „corpus delicti“ für nicht stattgefundene...............
Alles sehr dubios und
schwer nachzuweisen. Fehlt nur mehr die Einführung einer Sexpolizei die durch
Fenster und Ritzen spioniert, oder ein schwarzes Brett im Hausflur mit
Stricherl-Liste. Aber bitte nicht schummeln!
Neider sind da
vorprogrammiert, aber auch anerkennendes
Schulterklopfen für Eifrige kann an der Tagesordnung sein.
Was geschieht mit
jenen Menschen, die „körperlich-erotische Anziehung“ zur Kollegin im Büro
verspüren, diese aber nicht erwidert wird? Kann er dann, im Falle ihres Todes,
ein Mietrecht für die frei gewordene Wohnung reklamieren, auch wenn er nicht
mit ihr verheiratet war, was die gleichgeschlechtlichen Paare ja wiederum auch
nicht sind?
Schmunzeln erlaubt!
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